access_time Lesezeit 7 Min.
Ein Vordach bietet nicht nur Schutz vor Regen und Schnee, sondern wertet den Eingangsbereich auch optisch auf. Doch darf man ein Vordach einfach montieren oder ist eine Baugenehmigung erforderlich? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann ein Vordach genehmigungspflichtig ist und welche Möglichkeiten Sie haben.
Ob ein Vordach genehmigungspflichtig ist, hängt vor allem von folgenden Faktoren ab:
Größe: Je größer die Konstruktion, desto wahrscheinlicher eine Genehmigungspflicht.
Standort: Vordächer an der Haustür, der Garage oder im Eingangsbereich unterliegen unterschiedlichen Regeln.
Bauweise: Freitragende Vordächer sind oft genehmigungsfrei, während Vordächer mit Stützen oder zusätzlichen Bauelementen genehmigungspflichtig sein können.
Abstandsflächen & Baugrenze: Vordächer dürfen bestimmte Flächen nicht überschreiten.
Ein Vordach benötigt in der Regel eine Genehmigung, wenn:
die Überdachung eine bestimmte Größe überschreitet (z. B. mehr als 1,50 m Tiefe).
es mit Stützen oder zusätzlichen tragenden Elementen gebaut wird.
es in öffentliche Bereiche hineinragt oder die Baugrenze überschreitet.
es den Bebauungsplan oder Denkmalschutzvorgaben verletzt.
Typische Fälle:
Vordach an der Haustür: Häufig genehmigungsfrei bis zu einer bestimmten Größe.
Vordach über der Garage: Kann von Bebauungsplan oder Brandschutzvorschriften betroffen sein.
Eingangsbereich-Überdachung: Besonders bei Mehrfamilienhäusern oft genehmigungspflichtig.
In vielen Bundesländern sind kleinere Vordächer genehmigungsfrei. Als grobe Faustregel gilt:
Freitragende Vordächer ohne Stützen bis 1,50 m Tiefe
Leichte Konstruktionen aus Glas oder Metall
Einfache Überdachungen innerhalb der Baugrenzen
Um sicherzugehen, sollten Sie sich bei Ihrer lokalen Baubehörde erkundigen.
Falls Ihr Vordach über die Baugrenze hinausragt, gibt es folgende Optionen:
Ausnahmegenehmigung beantragen – in manchen Fällen ist eine Abweichung möglich.
Größe anpassen – ein kleineres Modell kann helfen, die Vorschriften einzuhalten.
Alternativlösung finden – ein schlankes Glasvordach ohne Stützen ist oft genehmigungsfrei.
Tipp: Unsere maßgefertigten Glasvordächer von Glasprofi24 sind so konzipiert, dass sie sich oft ohne Genehmigung montieren lassen.
Falls eine Genehmigung erforderlich ist, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
Bauzeichnung des Vordachs
Statische Berechnungen (bei größeren Konstruktionen)
Lageplan des Grundstücks
Angaben zur Bauweise und Materialien
Ablauf:
Baubehörde kontaktieren und Anforderungen prüfen.
Unterlagen zusammenstellen (ggf. mit einem Fachbetrieb).
Antrag einreichen und Bearbeitungszeit abwarten.
Mit einer guten Planung kann der Genehmigungsprozess schnell und unkompliziert verlaufen.
Ob Vordach für die Haustür, Überdachung für den Eingangsbereich oder maßgefertigte Lösungen – bei Glasprofi24 finden Sie hochwertige Vordächer, die nicht nur modern aussehen, sondern oft auch ohne Baugenehmigung montierbar sind.
Freitragende Glasvordächer – oft genehmigungsfrei
Individuelle Maßanfertigungen – perfekt für jede Fassade
Hochwertige Materialien – langlebig, witterungsbeständig und stilvoll
In vielen Fällen ist ein kleines, freitragendes Vordach genehmigungsfrei.
Ab bestimmten Größen oder Konstruktionen kann eine Baugenehmigung erforderlich sein.
Eine vorherige Rücksprache mit der Baubehörde ist empfehlenswert.
Glasprofi24 bietet maßgeschneiderte Vordächer, die oft ohne Genehmigung montierbar sind.